Arbeitssicherheit
Wir führen Sichtprüfungen gemäß den Richtlinien der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft Kassel aus.
Arbeitssicherheit
UVV 1.1 § 1, 2, 3 und 4 an den Maschinen und Geräten im Bereich der Friedhofstechnik, auf Ihrem Betriebsgelände durch!
Maschinen und Geräte ohne Mängel werden mit einer Sichtmarke kenntlich gemacht.
Soweit Mängel vorhanden werden diese beschrieben und nach Aufforderung von uns behoben.